Titelbild Österreichische Gesellschaft für historische Gärten
Zur Startseite der Österreichischen Gesellschaft für historische Gärten

Wie befürchtet: Die Gartendenkmalpflege im Bundesdenkmalamt "provisorisch" abgewertet

07.10.09

Wie befürchtet: Die Gartendenkmalpflege im Bundesdenkmalamt "provisorisch" abgewertet

 

Damit ging eine ganze zwei Jahre dauernde Vakanz vorläufig (?) zu Ende, in der unsere Österreichische Gesellschaft für historische Gärten (ÖGHG) alles versucht hat, die Abwertung des Gegenstandes "historische Gärten" im BDA unter dem Vorwand einer organisatorischen Vereinfachung zu verhindern. Im Gegenteil, nach unserem Vorschlag sollte dieses Arbeitsgebiet mit einer intensiven Beschäftigung mit den ?Kulturlandschaften? gestärkt und ergänzt werden. Zwei Präsidenten (Dr. Sailer und Dr. Rizzi) befürworteten die Kooperation zwischen BDA und ÖGHG, die jetzige Präsidentin scheint nicht nur diese, sondern auch die Wichtigkeit der historischen Gärten in der Organisations­struktur des Amtes abzulehnen.

 

Wenn das BDA sich um einen geeigneten Nachfolger an meiner Stelle bemühte, so war diese Bestrebung nicht personengebunden, sondern sachlich begründet. Der erfahrene Fachmann, der in Nürnberg lebende Österreicher, Dipl. Ing. Jochen Martz wurde nach einer österreichweiten Ausschrei­bung aus 19 Bewerbungen von einer kompetenten und gesetzlich vorgeschriebenen  Kommission an die erste Stelle gesetzt. (Zuerst gab es eine Ausschreibung nur für Bundesbedienstete und da es hier keine geeigneten Kandidaten gegeben hat, musste das BDA damit argumentieren, dass es diesen Posten unbedingt braucht!) Martz? Aufnahme wurde bis März 2008 auf allen Ebenen offiziell genehmigt, weil er einfach fachlich und auf Grund seiner beruflichen Laufbahn für diese Tätigkeit am besten geeignet war: Er hatte eine ausgezeichnete Diplom­arbeit über die Gärten der Wiener Hofburg geschrieben (er arbeitet noch immer an einem von Prof. Rosenauer geleiteten Projekt der Österr. Akademie der Wissenschaften über die Wiener Hofburg mit), er hatte für Österreich besonders gute Parkpflegewerke und Gutachten verfasst, er hat eine gartendenkmalpflegerische Praxis in Deutschland, er hatte nicht nur gartenkunsthistorische, sondern auch hervorragende Pflanzen­kenntnisse ? mit einem Wort, die Mitglieder der Aufnahme­kommission waren von ihm begeistert.

 

Am 1. April 2008 musste Präsident Rizzi das BDA verlassen und das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubte den Dienstantritt von Martz nicht, um die (noch nicht ernannte) neue Präsidentin nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. Diese (in der Person von Frau Dr. Barbara Neubauer) wurde im Juni ernannt und ergriff im Sommer keinerlei Initiative den Dienstantritt des neuen Abteilungsleiters zu ermöglichen. Ich habe ihr mehrere Mails und einen langen Brief geschrieben, wo ich auf die Notwendigkeit der Abt. für historische Gartenanlagen hingewiesen und über die fachlichen Fähigkeiten von Martz detailliert berichtet habe. Diese Sendungen wurden von ihr nicht beantwortet. Wie man hörte, gingen um diese Zeit die Diskussionen darüber, wie man die ?kleinen? Abteilungen im BDA im Sinne einer bürokratischen Vereinfachung zusammenlegen könnte. Die negativen Konsequenzen einer solchen ?Reform? für den Denkmal­schutz der historischen Gärten (die eigentlich schon am Ende des Jahres 2007 von manchen Personen ange­dacht wurde und gegen die ich schon im Jänner 2008 scharf protestierte) wurden dann im Editorial unserer Zeitschrift ?Historische Gärten? (14. Jg., Heft 2/2008 im Herbst) von unserem Präsidenten Dr. Schütz sehr präzise formuliert. Hier wurde auch aus der Ressortstellungnahme des Ministeriums anlässlich der geplanten Bundesstaats­reform zitiert, wo noch im Mai 2008 Frau Bundes­ministerin Dr. Claudia Schmid auf die Wichtigkeit des Denkmalschutzes für historische Gärten und Kulturland­schaften mit klaren und überzeugenden Argumenten hingewiesen hat.

Aus diesem Schriftstück, dessen Bedeutung ich nicht genug betonen kann, sei nochmals einiges zitiert (geschrieben an das Bundeskanzleramt, Expertengruppe Staats- und Ver­waltungsreform, GZ BMUKK-14.363/0004-III/4/2008 vom 6. Mai 2008): Die Zuordnung von historischen Park- und Gartenanlagen zur Kompetenz Denkmalschutz wird begrüßt (Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 1). Historisch betrachtet wurden unter dem Begriff ?Denkmalschutz? stets auch Park- und Gartenanlagen und sogar Naturdenkmäler verstanden. Aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur kam es in Österreich allerdings zu einem restriktiveren Verständnis. International entwickelte sich der Denkmalbegriff hingegen immer mehr vom Einzeldenkmal zur Kulturlandschaft. Die Zuordnung von historischen Park- und Gartenanlagen zur Kompetenz Denkmalschutz steht somit im Einklang mit der fachlichen Entwicklung. Eine ganzheitliche Betrach­tungs­weise auch auf rechtlicher Ebene ist angebracht, da die Wissenschaft keine Trennung zwischen Einzeldenk­malen, Ensembles und vom Menschen gestalteter Natur oder Kulturlandschaften kennt.  Eine umfassende Betrach­tung des baulichen kulturellen Erbes im Zusam­men­hang mit den umgebenden Park- und Garten­anlagen im Hinblick auf ihre geschichtliche, künstlerische oder kulturelle Bedeutung ist unerlässlich. Aufgrund dieses regelmäßig engen Zusammen­hanges von Park- und Gartenan­lagen mit Bauwerken im Sinne einer künstlerischen Einheit, welche bereits kompetent vom Bundes­denk­malamt betreut werden, ist es daher nur konsequent, den Schutz historischer Park- und Gartenanlagen unter den selben  Kom­petenz­tatbestand zu subsumieren und der selben Behörden­zuständigkeit zu unterwerfen.  So verstand und verstehe ich nicht, warum die neue Präsidentin nach ihrer Ernennung die Abteilung für historische Gartenanlagen nicht sofort besetzt hat und dass zwischen Juni 2008 und September 2009 diese Entscheidung immer wieder verschoben wurde.

 

Mit Frau Dr. Neubauer hatte ich, solange sie Landes­konservatorin für Wien war, immer ein  positives fachliches Verhältnis. Sie war z. B. noch hoch erfreut, als ich ihr im April 2008 über die Absicht der ÖGHG erzählt habe, im Herbst einen internationalen Kongress über die jüdischen Friedhöfe in Berlin und Wien zu veranstalten. Bei dieser Gelegenheit, noch vor ihrer Ernennung zur Präsidentin, hatte ich letztmals die Gelegenheit, mit ihr persönlich zu sprechen. Im Verlauf dieses Gesprächs erwähnte ich Herrn Martz, als meinen geeigneten Nachfolger, was sie interessiert zur Kenntnis nahm. Auf unserem Kongress am 3. November 2008 hat dann in Vertretung von Frau Dr. Neubauer der neue Landeskonservator für Wien, Herr Dozent Dahm einen interessanten Vortrag gehalten.

 

Ein Höhepunkt der positiven Zusammenarbeit zwischen BDA und ÖGHG und überhaupt des öffentlichen Interesses am Denkmalschutz für historische Gärten war die Konser­vatorentagung im Frühjahr 2006, die vollständig diesem Thema gewidmet wurde. Nach dieser Tagung haben zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus der praktischen Baudenkmalpflege ihr Verständnis und ihre Begeisterung für die Gartendenkmalpflege zum Ausdruck gebracht. Das von der ÖGHG anlässlich von ?20 Jahre Gartendenkmalpflege und 15 Jahre ÖGHG? produzierte Sonderheft der Zs. ?Historische Gärten? wurde bei der Tagung verteilt und zeigte mit großer Klarheit, was alles an Gartenrestaurierungen in ganz Österreich realisiert wurde. Die anerkennende Rede für die langjährige Arbeit der Abteilung für historische Gartenanlagen zum Schluss dieser einwöchigen Veranstaltung im Stift Seiten­stetten wurde von der Generalkonservatorin Frau Dr. Eva Höhle gehalten. So schien damals das Weiterbestehen der Abteilung nach meiner Pensionierung ab 1. Oktober 2007 problemlos zu sein.

 

Am 22. September 2008 hat Herr DI Martz die neue Präsidentin im BDA aufgesucht, um sich vorzustellen. Das Gespräch ist, wie man überall hören konnte, sehr positiv verlaufen. Danach hatte Frau Dr. Neubauer nicht nur einmal angekündigt, dass die Abteilung für historische Gartenanlagen unter der Leitung von Martz in einem neuen Arbeitsraum und erweitert mit der Aufgabe ?Kulturlandschaften? weiterhin bestehen wird. Das Editorial unserer Zeitung ?Historische Gärten? (15. Jg. 1/2009) war dementsprechend optimistisch. Zu einem Dienstantritt kam es jedoch weiterhin nicht. Um Mitte Jänner 2009 gab das Personalreferat nicht nur mir, sondern auch anderen glaubwürdigen Persönlichkeiten im BDA die Auskunft, dass Herr Martz (trotz des bevorstehenden Aufnahmestopps im Bundesdienst!) jederzeit seine Arbeit beginnen könne, denn alle notwendigen Genehmigungen (auch vom Ministerium) seien da... Umso überraschender war es, dass die Präsidentin in der zweiten Hälfte von Jänner (das erste und das letzte Mal) einen Brief an Martz geschrieben hat, in dem sie ihn zwar aufforderte eine polizeiliche Anmeldung in Wien zu machen und ein Gehaltskonto einzurichten, gleichzeitig aber ihrem Bedauern Ausdruck verlieh, dass er wegen des Aufnahmestopps noch ein halbes Jahr warten muss.

 

Nach dieser bedauerlichen (und wahrscheinlich nicht notwendigen) Verzögerung wurde mir aus dem BDA Anfang Juli 2009 geschrieben, dass mit Martz schon Verhandlungen geführt werden (es war diesbezüglich von zwei Mails die Rede) und die Sache der Einstellung sehe also gut aus. Mit Freude erfüllt wartete ich etwa zwei Monate auf die beglückende Nachricht der Besetzung der Abteilung für historische Gartenanlagen. Ende August rief ich im Personalreferat an, wo die zuständige Beamtin mir kurz angebunden mitteilte, dass noch immer nichts entschieden und alles offen sei! Daraufhin fragte ich Martz, wie die Situation wirklich aussieht? Er antwortete mir, dass im ganzen Sommer mit ihm niemand vom BDA verhandelt hat und er hatte diesmal wieder keine Mails erhalten (ähnlich wie im Oktober 2008). Es sei aus seinem an mich gerichteten Mail vom 1. September 2009 einiges zitiert: Einen Anruf, ein Fax oder einen offiziellen Brief evtl. mit einer Entschuldigung für die lange unbestimmte Wartezeit etc. etc. ... habe ich aber nie erhalten. Nähere Informationen oder Unterlagen z. B. über die Anerkennung der Vordienstzeiten, um die ich in der Vergangenheit mehrfach gebeten hatte, habe auch nie erhalten. Auch mit mir hat  nie jemand gesprochen oder mich sonst informiert oder zu einem Besprechungstermin eingeladen.

 

Danach ist es Martz endlich doch gelungen, mit dem Personalreferat durch ein Mail in Kontakt zu treten; dieses verlangte diesmal eine andere Bezeichnung für sein Gehaltskonto. Deshalb und wegen der langen Wartezeit hat schließlich Martz in einem Mail vom 14. September in 12 Punkten um Angaben und Unterlagen gebeten, um endlich einmal eine substantielle Verhandlungsbasis zu schaffen, die ihm bis dahin immer wieder verweigert wurde. Es ging hier um eine Dienststellenbeschreibung; um die Arbeitsbedin­gungen; um eine Zusicherung des Weiterbestehens der Abteilung (denn es war immer wieder die Rede über die Zusammenziehung mit einer anderen Abteilung, wie es sich jetzt leider bewahrheitet hat); um ein Organigramm des BDA; um die genaue Gehaltsstufe; um eine aktuelle Tariftabelle; um die Anrechnung der Vordienstzeiten (über die er nie eine genaue Auskunft bekommen hat); um die beruflichen Entwicklungs­möglichkeiten; um die Frage, ob seine Girokontokosten, die durch die Aufforderung des BDA im Jänner 2009 entstanden sind, übernommen werden; ob eine vergünstigte Dienst­wohnung, (wie in Bayern) zur Verfügung gestellt werden könnte und schließlich um den Entwurf eines Dienstvertrages.

 

Wie Martz mir nach diesem Mail erklärte, waren diese Punkte keine Forderungen, sondern berechtigte Fragen, die in jeder Dienststelle der Welt normalerweise gestellt werden dürfen und beantwortet werden müssen. Seine Fragen wurden nicht beantwortet, sondern bewusst fälschlich als unakzeptable Forderungen interpretiert.

 

 

Deshalb hat ihm am 22. September 2009 das Personalreferat einen Brief geschrieben:

Sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Martz,

zu Ihrem Email vom 14. September d. J. möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Verzögerung Ihrer Einstellung durch einen bundesweiten Aufnahmestopp entstanden ist, für den das Bundesdenkmalamt nicht verantwortlich ist.

Das Bundesdenkmalamt sieht sich außer Stande irgendwelche Garantien oder Zusicherungen abzugeben, daher wird von der Weiterführung des Aufnahmeverfahrens Abstand genommen.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Referatsleiterin

 

 

Nach 18 Monaten Wartezeit wurde der Fall des eigentlich schon in den Bundesdienst aufgenommenen neuen Leiters der Abteilung für historische Gartenanlagen so kurz erledigt... Mit dieser Vorgangsweise verknüpfen sich aber m. M. nach ernsthafte arbeitsrechtliche Probleme: Darf das Personalreferat überhaupt ohne Auftrag des Ministeriums ein solches weit fortgeschrittenes Verfahren abbrechen? Die Begründungen dieser Absage waren außerdem sehr fragwürdig.

 

 

Zum Schluss sei daher ein Brief von Martz (1. Oktober 2009) an den Diensstellenausschuss des BDA (der mit seinem Fall schon im März 2008 befasst war) vollständig zitiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem meine Dienstaufnahme in das Bundesdenkmalamt schon im März 2008 (!) nach einer Bewerbung aus 19 Anmeldungen an erster Stelle gereiht offiziell genehmigt wurde (auch von Ihrem Dienststellenausschuss) wurde mein Dienstantritt im April 2008 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur provisorisch nicht genehmigt, um die damals noch nicht ernannte neue Präsidentin nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Seitdem vergingen etwa 18 Monate und jetzt ( vor drei Tagen) bekam ich einen mit 22. September datierten Brief des Personalreferates des BDA, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mein Anstellungsverfahren eingestellt wird.

Die Verzögerung der Genehmigung meines Dienstantrittes wurde in jenem Schreiben mit dem allgemeinen Aufnahme­stopp im Bundesdienst begründet. Dieser dauerte aber nur vom Jänner bis Ende Juni (also etwa 6 Monate) und deckt in gar keinem Fall die unverständlich lange Zeit ab, in der ich allen administrativen Wünschen des BDA (Ausfüllung der notwendigen Formulare, polizeiliche Anmeldung in Wien, Einrichtung eines Gehaltskontos, etc.) nachgekommen bin.

Die jetzige Absage wird vom Personalreferat auch damit begründet, dass das BDA ?sich außer Stande [sieht] irgendwelche Garantien oder Zusicherungen abzugeben?. Wie Sie jedoch meinem Mail vom 14. September d. J. entnehmen können, habe ich in diesem bloß 12 Fragen (und nicht Forderungen) für einen Abschluss der Verhandlungen gestellt.

Die Klärung dieser Fragen (Gehalt, Zuständigkeitsbereich, etc.) ist als unabdingbar anzusehen für das Eingehen eines Anstellungsverhältnisses und wäre auch für jeden anderen qualifizierten Bewerber notwendig gewesen. Dass der Stellung dieser Fragen direkt eine endgültige Absage nach rund 1 ½ jähriger Wartezeit folgt, hat mich doch sehr erstaunt und bei allem Verständnis für die Belange des BDA sehr enttäuscht. Ich hoffe hierzu eine Klärung herbeizuführen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Martz

 

 

Liebe Mitglieder, es ist gewiss nicht die Aufgabe unseres Vereins, in die Problematik der Karriere von Einzel­personen vertretend einzugehen. Aber es handelt sich in diesem Fall nicht nur um eine Person, sondern um das Schicksal eines bestimmten kulturellen Erbes von Österreich. Die ÖGHG hat sich schon viele Jahre mit Erfolg für den Denkmalschutz für historische Grünanlagen mit Erfolg engagiert. Jetzt negiert die gegenwärtige Leitung die offizielle Reihung des eigenen Amtes und ordnet die Abteilung ?provisorisch? einer anderen Abteilung unter, die mit diesem Thema  nicht einmal annähernd etwas zu tun hat. Damit wird nicht nur das seit 23 Jahren bestehende hervorragende in- und ausländische Image deiser Abteilung des BDA gefährdet, sondern auch die ?bereits kompetente Betreuung? der historischen Parks und Gärten (wie dies vom BMUKK noch im Mai 2008 festgestellt wurde) nach einer zweijährigen Vakanz weiterhin nach außen hin ohne ersichtlichen Grund sicherlich mit dem Eindruck einer ?Abwertung? unterbrochen.

Vor dem kürzlich erfolgreich abgehaltenen ?Tag des Denkmals? erschien eine Zeitung des Vereins für Denkmalfreunde (DH 1/2009, S. 20-21), wo Frau Dr. Neubauers ?ganz normaler Arbeitstag? bildlich dokumentiert wurde. Und siehe da, dort wurde sie nicht nur mit verschiedenen Abteilungsleitern des BDA, sondern auch in einem historischen Garten abgebildet. Diese Tatsache gibt uns Hoffnung, dass sie dieses Arbeitsgebiet irgendeinmal wieder als selbständige Abteilung in der Organisations­struktur des BDA verankern wird.  Hoffentlich findet sie jemanden, der/die die Fähigkeiten des unrühmlich fallengelassenen Kandidaten besitzt...

 

 

Wien, im Oktober 2009

Univ. Prof. Dr. Géza Hajós

 

© 2010 Österreichische Gesellschaft für Historische Gärten
webdesign by onscreen