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Österreichische Gesellschaft für historische Gärten

 

Der Denkmalschutz für historische Gärten ist eine neue wissenschaftliche Disziplin, in welcher mehrere Fächer zusammenarbeiten: Geschichts- und Kunstforschung, Botanik, Bautechnik, Landschaftsgestaltung, u. v. a. m.

Der Denkmalschutz für historische Gärten wurde erstmals vom versammelten internationalen Komitee für historische Gärten, der ICOMOS-IFLA, in der Charta von Florenz (1981) zusammengefasst.

Im April 2007 trafen sich die Mitglieder des internationalen ICOMOS-IFLA Komitees anlässlich ihres jährlichen Treffens in Wien. Hier verfasste das Komitee ein Schriftstück, welches an die österreichischen Regierung adressiert war, und den Schutz der nationalen historischen Gärten auch aus internationaler Sicht unterstützt: Schlosshof Resolution (2007)

Die Disziplin Gartendenkmalpflege kann viele junge Fachleute aufnehmen, sobald die gesetzliche Lage ein breites Betätigungsfeld eröffnet. Solange nur 56 historische Parks und Gärten in ganz Österreich unter Denkmalschutz gestellt werden dürfen, bleibt der Bedarf an Fachkräften jedoch gering.

Aktueller Stand: 56 historische Gärten und Parkanlagen sind seit dem Jahr 2000 im Österreichischen Denkmalschutzgesetz erfaßt. Fast 1.800 sind jedoch noch vergessen oder bedroht und müssen erforscht, erhalten und gepflegt werden.
Die Liste mit den 56 für den Schutz vorgesehenen historischen Gartenanlagen sowie weitere Informationen zum Denkmalschutz für Gärten finden Sie auf der Website des Bundesdenkmalamtes, unter www.bda.at/organisation/1014/

Österreich ist das letzte Land in Europa, in dem historische Gärten und Parkanlagen nicht automatisch in den Aufgabenbereich des Denkmalschutzes fallen.

Obwohl die UNESCO viele solche Anlagen (wie z. B. die Schönbrunner Gärten) auf die Welterbeliste (World Heritage List) gesetzt hat, streiten Bund und Länder um Kompetenzen, statt die Gefahr der Zerstörung von hunderten historischen Parks und Gärten zu erkennen und dagegen auch gesetzlich etwas zu unternehmen.

In Österreich ist Denkmalschutz Bundessache, Naturschutz Ländersache, und Gärten und Parks sind vielfach als Naturschutzgebiete missverstanden. Man sieht hier nur die Bäume und die Blumen, statt die künstlich hergestellten Freiräume zu begreifen und zu schätzen.

Jeder Einzelne, der diese unhaltbaren Zustände ablehnt, kann durch seine Mitgliedschaft bei der ÖGHG eine Änderung unterstützen.

Der Begriff "historische Gärten" beinhaltet nicht nur große feudale Barockgärten, wie man dies in der breiten Öffentlichkeit vielfach noch so (falsch) sieht, sondern auch kleinere Bürgergärten, Landschaftsparks, Stadtparks, Friedhöfe, städtische Schmuckplätze, Pfarr- und Bauerngärten,
u. v. a. m.

Die gestalteten historischen Grünflächen aus verschiedenen Kulturepochen zu schützen und zu pflegen, ist eine kulturelle Aufgabe jedes zivilisierten Staates nicht nur in Europa sondern überall auf der Welt. Sie sind Bestandteile unserer Kulturlandschaften, die neben der ökologischen Biodiversität auch eine zivilisatorische Diversität sichern.

Bedroht durch die Globalisierung sollte das kulturell unterschiedlich geprägte Gesicht der Umwelt (allmählich seit vielen Jahrhunderten gewachsen) auch im Erscheinungsbild nicht monoton werden. Dafür können nicht nur die Erhaltung der alten Städte und Dörfer, sondern auch der Schutz und die Pflege der historischen Gärten und Parks entscheidend beitragen.

 

Photonachweis: 1, 3, 4: Christian Hlavac; 2: aus Czullik, 1891

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